Elternberatung über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder nach §95 vor einer einvernehmlichen Scheidung

Entwicklungsbedürfnisse & Lebenssituation des Kindes

Lang währende strittige Elternkonflikte bringen eine Vielzahl an Belastungen für die Kinder mit sich. Es ist von vielen Faktoren abhängig, wie diese einzelnen Belastungen vom Kind wahrgenommen und verarbeitet werden. Die innerpsychischen Verarbeitungsmöglichkeiten der Kinder können überfordert sein und eine gesunde Entwicklung gefährden. Eine Elternberatung nach §95 gibt Aufschluss über mögliche Gefahren die sich auf die Entwicklung ihrer Kinder negativ auswirken können.


DEKRET  bmfj

Mag. Franz Lämmereiner ist auf der Liste des Bundesministerium"s für Familie und Jugend;  "für die Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder", als befähigt bzw. geeignet eingetragen.


Ziele und Aufgaben

Insbesondere geht es darum in der Elternberatung nach §95 zu unterstützen um

  • den Blick und die Aufmerksamkeit auf die     Bedürfnisse und Nöte von minderjährigen Kinder zu richten,
  • förderliche Haltungen bzw. Verhaltensweisen zu entwickeln, die Kindern helfen, die Trennung geschützt und behütet verarbeiten und die dadurch hervorgerufenen Veränderungen im Familiensystem allmählich bewältigen zu können,
  • Verhaltens­ und Reaktionsweisen von minderjährigen Kindern   verstehen zu lernen,
  • zu neuen Formen der elterlichen Kooperation zu finden,
  • erzieherischen Kompetenzen zu erweitern und sie in Erziehungsfragen sowie im Umgang mit Schwierigkeiten und Konflikten im familiären Alltag zu beraten.